Sämtliche landwirtschaftliche Zuchtbetriebe (Rinder, Schafe, Pferde und Schweine) erhalten für die Besamung eine Zuschussleistung in der Höhe von € 24,-/Besamung.
Dazu muss bis spätestens 31. Jänner ein Antrag (Daten vom Vorjahr) im Gemeindeamt abgegeben und bestätigt werden, dass die Grenze der sogenannten "Deminimis-Richtlinie" eingehalten wurde.
Kontakt:
Bgm. DI Regina Schrittwieser
03855/2355-100
bgm.schrittwieser@krieglach.gv.at