Wenn Sie beabsichtigen ein Bauwerk oder ein Gebäude zu errichten, treten Sie bitte vorher mit der Baubehörde der Marktgemeinde Krieglach in Kontakt. Es gibt eine Vielzahl von gesetzlich normierten Bauwerken, die bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder bewilligungsfrei sind.
Aber jede Baumaßnahme (auch unter 40 m2) ist gegenüber der Baubehörde mitteilungspflichtig!
Unter bewilligungsfrei versteht man, dass die Baumaßnahme an keine weiteren bescheidmäßigen Bewilligungen gebunden ist, die Baubehörde aber sehr wohl über die beabsichtigte Baumaßnahme zu informieren ist und eine Skizze über das Bauvorhaben vorzulegen ist. Die gesetzliche Grundlage für alle Baumaßnahmen ist das Steiermärkische Baugesetz, LGBl. Nr. 59/1995 in der geltenden Fassung. Eine Version dieses Gesetzes ist auch im Internet unter www.ris.bka.gv.at – Landesrecht Steiermark, abrufbar.
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, ersuchen wir Sie im eigenen Interesse, vor Beginn der Baumaßnahmen, Um- oder Zubauten das Einvernehmen mit der Marktgemeinde Krieglach herzustellen.
Weiters dürfen wir Sie informieren, dass die Bestimmungen über den Brandschutz und der damit verbundenen Auflagen immer strenger werden.
Gehen Sie also kein Risiko ein und treten Sie mit uns in Kontakt.
Bauamt – Martina Russ-Bauregger
03855/2355-130
bauamt@krieglach.gv.at
Bgm. DI Regina Schrittwieser
03855/2355-100
bgm.schrittwieser@krieglach.gv.at