Marktgemeinde Krieglach
Waldheimatstraße 1
8670 Krieglach
Tel: (+43) 03855/2355 - 0
Fax: (+43) 03855/2355 - 113 oder 143
gde@krieglach.gv.at
Amtsstunden:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Fotos und Fotobearbeitung: © Marktgemeinde Krieglach
Herzlich Willkommen
in der Marktgemeinde Krieglach
Kontakt
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechts-wirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen.
§ 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Marktgemeinde Krieglach werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Anbringen an die Marktgemeinde Krieglach können rechtswirksam per Telefax oder per E-Mail eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:
- Text Editor, Mail, usw. *.TXT
- Portable Document Format Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme *.PDF
- Rich Text Format Word for Windows, Office Programme, usw. *.RTF
- Word Word for Windows, Open Office *.DOC MS Office 97, 2000, 2003
- GIF Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.GIF
- JPG Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.JPG, *.JPEG
- TIFF Scannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw. *.TIFF, *.TIF
Weitere FormateWeitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden. Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
Elektronische Anbringen, die uns außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Daher gelten diese Anbringen auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt. Für die Einbringung schriftlicher Anbringen gemäß § 13 AVG an die Marktgemeinde Krieglach stehen folgende Adressen zur Verfügung:
Einbringung von Schriftstücken per Post:
Marktgemeinde Krieglach
Waldheimatstraße 1
8670 KrieglachEinbringung von Schriftstücken per Telefax: +43 (0) 3855 2355/113
Einbringung von Schriftstücken per E-Mail: gde@krieglach.gv.at
Amtsstunden:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden.